Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Hilfsorganisation will wachrütteln: Vor allem nichtarabische Bevölkerungsgruppen seien Opfer „unvorstellbarer Brutalität“. Die Täter kämen oft aus den Reihen der RSF-Miliz.



















































































































