Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Gericht in Russland erklärte, der Karnevalswagenbauer habe religiöse Gefühle verletzt und Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte verbreitet. Hintergrund ist Tillys satirische Kritik an Kremlchef Putin.

















































































































