Die Bürgerinnen und Bürger sollen Königinnen und Nester der Asiatischen Hornisse an die Landesanstalt für Umwelt melden. Dies soll die Etablierung und Ausbreitung der invasiven gebietsfremden Art verhindern.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13















































































































