Mit dem neuen Förderprogramm „EnergizeBW“ unterstützt das Land Unternehmen und Einrichtungen bei der Erstellung von Energiefahrplänen. Die Förderung kann bis zum 15. Dezember 2026 beantragt werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































