Die EU-Stichtagsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik kommt auch nach Deutschland. Sie sieht vor, dass alle Ackerflächen, die am 1. Januar 2026 den Ackerstatus hatten, auch dauerhaft Acker bleiben.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































