Stuttgart (ots) – – Eine ansprechbare Person im Fahrzeug, Zugang für Einsatzkräfte zunächst nur über die Heckklappe – Patientenversorgung über Heckklappe, Fahrzeug aus Technikstation gezogen, Fahrzeugtür mit hydraulischem Rettungsgerät … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Feuerwehr Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































