Das Land hat die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen für die Förderaufrufe „Clever Bauen BW“ und „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“ jeweils bis zum 31. August 2026 verlängert.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































