Nachdem sie das Zweite juristische Staatsexamen erfolgreich bestanden haben, können 433 junge Juristinnen und Juristen nun ins Berufsleben starten. Die Nichtbestehensquote betrug gut elf Prozent.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13








































































































