Ab 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































