Mit mehr als 18 Millionen Euro stärkt das Land die Infrastruktur nichtbundeseigener Eisenbahnen. Die Mittel fließen in die Erneuerung und Instandhaltung von Strecken und Anlagen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































