Stuttgart-Zazenhausen (ots) – Bei einem Flächenbrand kam es am Freitagabend (26.06.2026) im Bereich des Zuckerbirnenwegs zum Brand einer Böschung vor einer Lärmschutzwand. Die Höhe des Schadens kann nicht beziffert werden. Gegen 19.20 Uhr geriet … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












































































































