Mit der neuen Verwaltungsvorschrift Förderung Weinbau unterstützt das Land die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe mit höheren Fördersätzen und gezielten Investitionen in die Zukunft.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












































































































