Das Europäische Parlament entscheidet am 9. Juli 2026 über die Verlängerung einer Datenschutz-Ausnahme, damit Online-Plattformen sexualisierte Kinderausbeutung weiter automatisiert erkennen und melden dürfen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































