Stuttgart (ots) – Sie nennen sich „Betrugsexperten“, bieten „Onlinebetrugshilfe“ an oder geben sich als Rechtsanwaltskanzlei für „Betrugs-Recht“ aus. Mit professionell gestalteten Internetseiten richten sich die Täter gezielt an Menschen, die … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































