In einigen Regionen gibt es aktuell ein ungenügendes Wachstum der Grünlandbestände. Eine Lösung zur kurzfristigen Überbrückung von Futterknappheit kann die Nutzung von stillgelegten Flächen als Futterflächen sein.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































