Zusätzliche Mittel für den Arten- und Biotopschutz

Das Land kann rund acht Millionen Euro zusätzliche Mittel den Naturschutzbehörden und Regierungspräsidien für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes bereitstellen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13