Für den langfristig geplanten Bau eines Fusionsreaktors in Deutschland richtet die Bundesregierung drei Forschungshubs ein. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































