Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten von den teilnehmenden Kammern wieder die „AzubiCardBW“. Mit der Karte können Auszubildende genauso unkompliziert ihren Status nachweisen wie Studierende.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































