Über eine eigene Justizcloud sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften zukünftig bundesweit dieselbe Software nutzen können. Mit dem Anschluss von Baden-Württemberg und Niedersachsen an das neue Justiznetz ist dafür ein wichtiger Schritt erfolgt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13











































































































