Die Abschiebung von fünf Straftätern aus Baden-Württemberg nach Afghanistan erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13







































































































