Städte, Gemeinden, Landkreise und die Zivilgesellschaft sind erneut aufgerufen, mit Veranstaltungen und Aktivitäten ein starkes Zeichen für den Kinderschutz in Baden-Württemberg zu setzen. Das Land fördert Projekte mit bis zu 2.000 Euro.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































