Mit der Aktion „Sicherer Schulweg“ setzt Baden-Württemberg auch in diesem Jahr zum Start des neuen Schuljahrs auf ein umfassendes Maßnahmenpaket aus Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












































































































