Klare Regeln für die Förderung von Auszubildenden im Blockunterricht

Das Land schafft klare Regeln für die Förderung von Auszubildenden im Blockunterricht. Maßgeblich ist künftig, ob die tägliche An- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Berufsschule insgesamt mehr als zwei Stunden dauern würde.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13