Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in Baden-Württemberg will das Land die Mietpreisbremse über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängern. Künftig soll die Mietpreisbremse auch in Mannheim, Konstanz und Kehl gelten.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












































































































