Die Untersuchungsergebnisse des erlegten Wolfs von Ende September haben ergeben, dass der Wolfsrüde GW1129m nicht mehr überlebensfähig war. Wahrscheinlich war ein Verkehrsunfall Grund für seine schweren Verletzungen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13











































































































