Erlegter Wolf war nicht mehr überlebensfähig

Die Untersuchungsergebnisse des erlegten Wolfs von Ende September haben ergeben, dass der Wolfsrüde GW1129m nicht mehr überlebensfähig war. Wahrscheinlich war ein Verkehrsunfall Grund für seine schweren Verletzungen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13