Mit einer Mittelaufstockung in Höhe von 70.000 Euro zur Entnahme von Nestern setzt das Land weiter alles daran die Asiatische Hornisse zurückzudrängen. Die invasive Art stellt für die Imkerei sowie den Obst- und Weinbau eine erhebliche Gefahr dar.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































