In knapp acht Monaten wurden auf 9,8 Kilometern die Fahrbahn und die Fahrbahnübergänge an zwei Talbrücken erneuert sowie die Führung des Rad- und und Fußverkehrs in der Ortsdurchfahrt Forbach verbessert.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












































































































