Die Oktober-Steuerschätzung prognostiziert für Baden-Württemberg höhere Steuereinnahmen. Gleichzeitig darf das Land weniger Konjunkturkredite aufnehmen. Zusätzliche finanzielle Spielräume entstehen dadurch nicht.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










































































































