Schlappe für Witwe im Streit um Milliardenerbe von Heinz Hermann Thiele

Heinz Hermann Thiele im März 2004

Das Münchner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag von Nadia Thiele nicht stattgegeben. Sie sei nicht „antragsbefugt“. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Quelle FAZ