Das Münchner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag von Nadia Thiele nicht stattgegeben. Sie sei nicht „antragsbefugt“. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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Schlappe für Witwe im Streit um Milliardenerbe von Heinz Hermann Thiele
RSS-Feed 20. Februar 2024