Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Von der Ukraine bewaffnete russische Milizen sind nach eigenen Angaben in russische Orte nahe der ukrainischen Grenze einmarschiert. Die Regierung in Moskau erklärte hingegen, die Angriffe seien zurückgeschlagen worden.