Defekte Brandschutzklappe im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Bei einer Funktionsprüfung im stillgelegten Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) schloss eine Brandschutzklappe nicht. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13