Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Für die Angriffe in der russischen Teilrepublik macht Moskau die Ukraine verantwortlich. Sollten die Waffen tatsächlich dort gestartet sein, hätten sie einen Weg von weit über 1000 Kilometern zurückgelegt.