Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Tschechischen Medien zufolge soll der deutsche Bundestagsabgeordnete und Europawahlkandidat Geld von einem prorussischen Netzwerk oder von Russen erhalten haben. Dies hat Petr Bystron nun in einer Erklärung dementiert.