Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Der Kläger in Sachen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung, wartet vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Urteilsverkündung.

Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter seien mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat. Geklagt hatte der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohns.

Quelle FAZ