Mannheim / Stuttgart (ots) – Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kam es am 27. April, gegen 04.00 Uhr zu einem Einbruch in ein Mehrfamilienhaus durch einen 41-jährigen Tatverdächtigen. Bei der Tatörtlichkeit handelt es sich um einen … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13