Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach dem Mord an den beiden Ukrainern in Deutschland gilt ein Russe als Verdächtiger. Spielte der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine Rolle? Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt.