Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Kurz vor der Präsidentschaftswahl hat das Oberste Gericht in Panama die Zulassung des in Umfragen führenden Kandidaten bestätigt. Die Entscheidung, José Raúl Mulino zur Wahl zuzulassen, sei „nicht verfassungswidrig“.