Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage Gerhard Schröders abgewiesen. Der frühere Kanzler war persönlich zur mündlichen Verhandlung erschienen.

Quelle FAZ