Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das Militär weist das Areal von Al-Mawasi zur „humanitären Zone“ aus – doch das Küstengebiet ist nach UN-Angaben stark überfüllt. Tausende palästinensische Zivilisten müssen abermals vor den Kämpfen fliehen.