Der Runde Tisch „Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ soll ein Früherkennungsprogramm in der Fläche des Landes in Form eines Netzwerks etablieren. Vertrauenspersonen sollen Kontakte zu geeigneten Unterstützungsangeboten herstellen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13









