
Am kommenden Sonntag, 8. März, sind rund 368.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Erstmals dürfen sich auch 16- und 17-Jährige beteiligen. Wenn um 8 Uhr die 265 Wahllokale öffnen, haben viele Wahlberechtigte ihre Stimmen allerdings bereits abgegeben: Insgesamt beantragten bislang mehr als 116.000 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen. Bis zum Wochenende vor der Wahl waren bereits rund 75.000 Wahlbriefe bei der Stadt wieder eingegangen.
Die gesetzliche Frist, um Briefwahl zu beantragen, endet am Freitag, 6. März, um 15 Uhr. In Anbetracht der Postlaufzeiten nutzen Wählende dafür nun am besten die Briefwahlstelle im Foyer des Rathauses, Marktplatz 1. Dort ist auch die Stimmabgabe vor Ort möglich. Im äußeren Stadtgebiet können Briefwahlunterlagen in den Bezirksämtern nur noch bis Donnerstag, 5. März, von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr beantragt und abgeholt werden.
Wichtig: Wer Briefwahlunterlagen angefordert, aber noch nicht erhalten hat, sollte sich möglichst bald bei der Hotline des Statistischen Amts unter Telefon 216-92233 melden. Denn wer Briefwahl beantragt hat, darf im Wahllokal grundsätzlich nur noch mit Wahlschein seine Stimme abgeben.
Wer den Wahlbrief noch nicht auf den Weg gebracht hat, sollte nun auf Nummer sicher gehen und diesen beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, selbst einwerfen. Dies ist bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr möglich. In den Wahllokalen werden indes keine Wahlbriefe angenommen. Aber natürlich können Wählende mit dem eigenen Wahlschein in jedem Wahllokal des betreffenden Wahlkreises die Stimme abgeben.
Auch diejenigen, die wahlberechtigt sind, aber ihre Wahlbenachrichtigungen verlegt haben, können am Wahlsonntag wählen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitzubringen. Mit dem Wahllokal-Finder unter https://service.stuttgart.de/lhs-services/wlf/ lässt sich recherchieren, welches Wahllokal man aufsuchen muss. Auf der Internetseite finden sich auch Informationen darüber, ob das Wahllokal rollstuhlgeeignet ist.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Wahlhotline des Statistischen Amts unter Telefon 216-92233 vergewissern, ob man tatsächlich ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal deshalb nicht aufsuchen können, sollten sich so früh wie möglich beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Telefon 216-92233, melden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Krankenhauseinweisung können dort dann bis Sonntag um 15 Uhr die Wahlunterlagen durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden. Das Formular für eine solche Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Nach der Wahl wird ausgezählt
Die Wahllokale schließen am Sonntag um 18 Uhr. Anschließend beginnt die Auszählung. Der aktuelle Stand kann am Wahlabend ab zirka 18.45 Uhr auf www.stuttgart.de/wahlergebnisse verfolgt werden. Dort werden die Zwischenergebnisse der vier Stuttgarter Wahlkreise laufend aktualisiert. Das vorläufige Endergebnis wird nach Auszählung des letzten Wahlbezirks voraussichtlich zwischen 22 und 23 Uhr vorliegen.
Das vorläufige amtliche Endergebnis stellt der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung fest, die am Mittwoch, 11. März, um 16 Uhr im Hospitalhof, Kleiner Lechler Saal, Büchsenstraße 33, stattfindet. Bis dahin werden die Niederschriften aller Wahlvorstände einer Prüfung unterzogen.
Neu: zwei Stimmen auf einem Stimmzettel
Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise aufgeteilt. Somit gibt es auch 70 verschiedene Stimmzettel. Das Stuttgarter Stadtgebiet umfasst die Wahlkreise der Nummern 1 bis 4: „Stuttgart I“ in den Innenbezirken, „Stuttgart II“ in den südlichen Bezirken auf den Fildern, „Stuttgart III“ in den nördlichen Bezirken und „Stuttgart IV“ im Osten entlang des Neckars. Jede wahlberechtigte Person kann nur mit dem Stimmzettel ihres Wahlkreises wählen.
Bei der Landtagswahl am 8. März kommt zum ersten Mal das von der Bundestagswahl bekannte Zwei-Stimmen-Wahlrecht zum Einsatz: Mit der Erststimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels ein Wahlkreisbewerber oder eine Wahlkreisbewerberin gewählt. Auf der rechten Seite des Stimmzettels vergeben Wählende die Zweitstimme an die Landesliste einer Partei. Anders als bei der Bundestagswahl 2025 ziehen die Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen in jedem Fall in den neu gewählten Landtag ein – ungeachtet der nach Zweitstimmen zugeteilten Sitzzahl.
Welche Bewerberinnen und Bewerber sich in den Stuttgarter Wahlkreisen zur Wahl stellen, wie die Stimmzettel aussehen und vieles mehr lässt sich vor der Stimmabgabe unter www.stuttgart.de/landtagswahl nachlesen.
Vorsicht: ungültig!
Wichtig zu wissen: Der Stimmzettel wird als ungültig gewertet, wenn ein Zusatz dazugeschrieben wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Beleidigung oder um einen zustimmenden Kommentar handelt. Gültig bleibt ein Stimmzettel, wenn nur die Erst- oder nur die Zweitstimme vergeben wird. Dann wird die abgegebene Stimme gezählt, nur die jeweils andere, nicht vergebene Stimme wird als ungültig gewertet. Nicht zulässig ist es dagegen, zwei Erst- oder zwei Zweitstimmen abzugeben.

















































































































