
Die Landeshauptstadt Stuttgart entwickelt ihr E-Lastenrad-Vermietprogramm „Stuttgarter Rössle“ weiter und richtet es künftig gezielt an Familien mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten aus. Gleichzeitig wurde das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ zum Jahresende 2025 beendet. Ein Abschlussbericht bescheinigt dem Programm eine hohe verkehrliche und ökologische Wirkung.
Beim Mietprogramm „Stuttgarter Rössle“ wird künftig sozial priorisiert
Das Interesse am „Stuttgarter Rössle“, dem E-Lastenrad-Vermietangebot der Landeshauptstadt, ist weiterhin sehr hoch. Trotz des Ausbaus auf inzwischen 126 Räder besteht eine umfangreiche Warteliste. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat in seiner Sitzung am 3. März beschlossen, das Angebot künftig auf Personen mit gültiger FamilienCard oder Bonuscard+Kultur zu beschränken. Ziel ist es, Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln einen privilegierten Zugang zu ermöglichen.
Bereits vermietete „Stuttgarter Rössle“ bleiben von dieser Regelung unberührt. Auch die Warteliste wird weiterhin geführt. Da Langzeitmieten regelmäßig beendet werden, können freiwerdende Räder erneut vergeben werden.
Zugleich werden die monatlichen Mieten angepasst. Die Tarife von bislang 20 beziehungsweise 30 Euro steigen auf 24 beziehungsweise 36 Euro. Für bestehende Mietverhältnisse ohne Sozialpass erhöht sich die monatliche Miete ab 1. Juli 2026 von 50 auf 76 Euro. Der monatliche Versicherungsbeitrag sowie die Kaution bleiben für alle Kundinnen und Kunden unverändert.
Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass mehr Interessierte mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ein E-Lastenrad nutzen können. Gleichzeitig dient die Anpassung einer verbesserten Wirtschaftlichkeit des Angebots. Zusätzliche Einnahmen sollen in die Anschaffung weiterer Räder fließen, um die Kapazitäten schrittweise auszubauen.
Das „Stuttgarter Rössle“ ist ein niederschwelliges Angebot für Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit Hauptwohnsitz in der Stadt, ein E-Lastenrad für mindestens sechs Monate und darüber hinaus zu mieten, ohne selbst ein Rad anschaffen zu müssen. Nach Ablauf der Mindestmietdauer ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt das Vermietangebot gemeinsam mit der Neue Arbeit gGmbH um, die im Auftrag der Stadt Vermietung und Service übernimmt.
Ergänzend besteht mit „Rössle Kids“ ein Kinderfahrrad-Vermietprogramm. Finanzschwache Stuttgarter Familien mit FamilienCard oder Bonuscard+Kultur können Kinderfahrräder in verschiedenen Größen zu günstigen Konditionen mieten. Die Mindestmietdauer beträgt ebenfalls sechs Monate; anschließend ist der Vertrag monatlich kündbar.
Weitere Informationen sind hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ – überregionale Signalwirkung
Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ ist Ende Dezember 2025 ausgelaufen. Hintergrund sind die angespannte Haushaltslage sowie deutlich gesunkene Anschaffungskosten für E-Lastenräder. Seit der Einführung im November 2018 wurden mehr als 2.200 E-Lastenräder für Stuttgarter Familien gefördert.
Anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 3. März würdigten die Ratsmitglieder die Wirkung des Programms ausdrücklich. Die geförderten Räder prägen das Stuttgarter Stadtbild und entfalteten eine überregionale Signalwirkung. Zahlreiche Großstädte nahmen das Stuttgarter Programm als Vorbild. Für finanzschwache Haushalte war insbesondere die erhöhte Sozialförderung maßgeblich für die Kaufentscheidung; ohne diese Unterstützung wäre die Anschaffung vielfach nicht möglich gewesen.
Eine vom Statistischen Amt durchgeführte Befragung aller Förderempfängerinnen und -empfänger zeigt, dass viele zuvor mit dem Pkw zurückgelegte Wege nun mit dem geförderten E-Lastenrad erfolgen. Dies betrifft mehr als 94 Prozent der Fahrten beim Transport von Kindern oder beim Einkaufen. Die Räder werden täglich bis mehrmals wöchentlich genutzt, was auf eine hohe Akzeptanz hinweist.
Auch die ausbezahlten Nachhaltigkeitsboni unterstreichen die langfristige Wirkung der Förderung. Voraussetzung für diesen Bonus war, dass im geförderten Haushalt über einen Zeitraum von drei Jahren entweder kein Pkw oder ein Pkw weniger vorhanden ist. Bislang hat jede vierte Familie den Bonus erhalten. Die Verwaltung betont, dass die Auszahlung bei entsprechendem Nachweis auch in den kommenden Jahren gesichert ist. Zudem gehen Ratsmitglieder davon aus, dass die über mehrere Jahre gewährte Förderung nachhaltig wirkt, insbesondere durch den entstandenen Markt für gebrauchte Lastenräder.
Ziel des Förderprogramms war es, umweltschädliche Abgase in Stuttgart zu reduzieren und die Stadt lebenswerter sowie gesünder zu machen. Gleichzeitig sollten E-Lastenräder als alltagstaugliches Verkehrsmittel sichtbarer werden und mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad motivieren. Das Programm richtete sich an Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in Stuttgart und mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Bei Anschaffung eines E-Lastenrads und vorgesehener Nutzung von mindestens drei Jahren konnte eine Förderung beantragt werden. Die Grundförderung betrug zuletzt 600 Euro; eine zusätzliche soziale Komponente unterstützte einkommensschwächere Familien beim Kauf eines neuen E-Lastenrads.















































































































