Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der EuGH hat die ungarische Regelung für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz diskriminiere und stigmatisiere queere Menschen, so das Urteil. Damit widerspreche es den Werten der Europäischen Union.


















































































































