Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wäre die Künstliche Intelligenz ein Mensch, würde sie wegen Mordes angeklagt, sagt der Staatsanwalt. Das Mutterunternehmen OpenAI verteidigt den Chatbot: Der habe nur öffentlich zugängliche Informationen geliefert.

















































































































