Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Auch wegen eines Exportverbots der EU sind in den Vereinigten Staaten die verfügbaren Mittel für die Giftspritze knapp. Daher weichen die Behörden auf andere Exekutionsmethoden aus.

















































































































