Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der russische Präsident signalisiert Gesprächsbereitschaft im Ukraine-Krieg und setzt dabei auf einen umstrittenen deutschen Altkanzler. Währenddessen bleibt die Lage an der Front trotz Waffenruhe angespannt.

















































































































