Kabinett verschärft Strafen bei Einsatz von K.-o.-Tropfen

Wie oft Täter ihr Opfer vor einer Vergewaltigung mit chemischen Substanzen wehrlos machen, ist unbekannt – es gibt keine offizielle Statistik. Auch die kurze Nachweisbarkeit der Stoffe im Blut erschwert den Beweis.

Quelle DW

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13