Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ein brisanter Vergleich mit dem US-Justizministerium schränkt die Befugnisse der Steuerbehörde IRS ein: Frühere Steuererklärungen von Donald Trump und seinem Umfeld dürfen dauerhaft nicht mehr geprüft werden.


















































































































