Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die ukrainische Hauptstadt Kyjiw ist erneut von einer heftigen Angriffswelle erschüttert worden. Es gab mindestens vier Tote und viele Verletzte. Russland hatte Vergeltung für eine Attacke auf besetztes Gebiet angedroht.















































































































