Stuttgart (ots) – Das Landgericht Stuttgart verurteilte heute drei Inhaber mehrerer Baufirmen wegen Hinterziehen von Beiträgen zur Sozialversicherung. Zwei der Verurteilten erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von drei beziehungsweise viereinhalb … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












































































































